Sprechtherapie für Erwachsene
„Kann man als Erwachsener überhaupt noch zum Logopäden?" Diese Frage steht am Anfang der meisten Erstgespräche, und die Antwort ist ein schlichtes Ja. Deutlich schwerer zu beantworten ist alles, was danach kommt: Wer stellt das Rezept aus, braucht man eine Überweisung, was zahlt die Kasse, was bleibt an einem selbst hängen. Genau darum geht es hier, dazu um die Frage, welche Sprechstörungen bei Erwachsenen überhaupt behandelt werden und wie eine Behandlung in diesem Alter abläuft. Für Kinder gelten teilweise andere Regeln, die stehen unter Sprechtherapie für Kinder.
Weswegen Erwachsene zu uns kommen
Die Trennlinie zwischen Sprechen und Sprache ist bei Erwachsenen dieselbe wie bei Kindern und auf der Kinderseite unter Sprechen oder Sprache erklärt. Praktisch wichtiger ist hier eine andere Frage, und sie steht bei uns am Anfang jedes Gesprächs: Besteht das seit der Kindheit, oder hat es sich in den letzten Wochen oder Monaten verändert? Danach sortiert sich fast alles Weitere, von der Dringlichkeit bis zur zuständigen Arztpraxis.
Die Anlässe verteilen sich bei uns auf wenige Gruppen:
- Nach einem Ereignis im Nervensystem, meistens einem Schlaganfall: Dysarthrie, wenn die Sprechmuskulatur nicht mehr sauber gesteuert wird, und Sprechapraxie, wenn die Bewegungsplanung hakt.
- Im Verlauf einer neurologischen Grunderkrankung, wenn das Sprechen allmählich undeutlicher wird und es darum geht, die Verständlichkeit lange zu halten.
- Ein Lautfehler, der aus der Kindheit geblieben ist und irgendwann beruflich stört: Dyslalie bei Erwachsenen.
- Stottern und Poltern, meist seit dem Kindergartenalter: Redeflussstörung bei Erwachsenen.
- Leidet der Klang statt der Aussprache, geht es um die Stimme, siehe Stimmstörung und Dysphonie.
Dazu kommt eine Gruppe ohne Krankheitswert: Menschen, die beruflich viel sprechen und daran arbeiten wollen, ohne dass etwas gestört ist. Dafür zahlt die Kasse nicht; es läuft als Stimm- und Sprechtraining.
Überweisung oder Verordnung: der häufigste Irrtum
Nach „Überweisung zum Logopäden" wird oft gesucht, und der Begriff führt in die Irre. Eine Überweisung schickt Sie von einer Arztpraxis zu einer anderen. Was Sie für Logopädie brauchen, ist etwas anderes: eine Heilmittelverordnung, im Alltag Rezept genannt.
Der Fachbegriff dazu ist unter Heilmittelrichtlinie erklärt. Ausstellen darf eine Verordnung jede Ärztin und jeder Arzt mit Kassenzulassung. In der Praxis kommt sie meistens aus der hausärztlichen Praxis. Nach einem Schlaganfall oder bei einer neurologischen Erkrankung stellt sie in der Regel die Neurologie aus, bei Stimme und Kehlkopf die HNO-Praxis, bei Fragen rund um Zähne und Kiefer die Zahnarzt- oder kieferorthopädische Praxis. Ein Facharzttermin ist keine Voraussetzung.
Ohne Verordnung geht es nur als Selbstzahler. Wir dürfen ohne sie beraten, aber nicht behandeln und nicht abrechnen. Wer nicht sicher ist, ob überhaupt etwas vorliegt, ruft am besten vorher an: Ein Vorgespräch kostet nichts und erspart im Zweifel den Weg in die Arztpraxis.
Ein praktischer Hinweis zur Gültigkeit. Zwischen dem Ausstellungsdatum und dem ersten Termin darf nicht beliebig viel Zeit vergehen, sonst verfällt das Blatt und die Praxis muss ein neues ausstellen. Rufen Sie deshalb bei uns an, bevor Sie das Rezept holen. Wenn wir erst in acht Wochen einen Platz haben, lassen Sie es entsprechend später ausstellen. Nachschlagen lässt sich der rechtliche Rahmen bei Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog; die einzelnen Stationen von der Arztpraxis bis zur ersten Stunde führt Logopädie erhalten auf.
Wer bei uns Erwachsene behandelt
Erwachsenentherapie ist ein eigener Schwerpunkt, und die Bereiche unterscheiden sich stark: Neurologie, Stimme und Redefluss verlangen jeweils andere Erfahrung. Nachfolgend stehen die Kolleginnen und Kollegen, die mit Erwachsenen arbeiten, mit Praxis und Ausbildung hinter dem Namen. Sagen Sie am Telefon, worum es geht, dann schlagen wir Ihnen die passende Person vor. Das gesamte Angebot für Erwachsene finden Sie unter Logopädie für Erwachsene.
Saya Ritze

Staatlich anerkannte Logopädin. Schwerpunkte: Kindersprache, Stimmtherapie
mehr über Saya RitzeRonja Köhne

Staatlich anerkannte Logopädin. Schwerpunkte: Stimmtherapie, Kindersprache, Neurologie
mehr über Ronja KöhneBüsra Aygün

Staatlich anerkannte Logopädin. Schwerpunkte: Stimmtherapie, Kindersprache, Neurologie
mehr über Büsra AygünSofie Lebek

Staatlich anerkannte Logopädin. Schwerpunkte: Kindersprache, Neurologie, Stimme
mehr über Sofie LebekFreyja Meißler

Staatlich anerkannte Logopädin. Schwerpunkte: Kindersprache, Kinder mit Behinderungen
mehr über Freyja MeißlerCarina Lehnert

Staatlich anerkannte Logopädin. Schwerpunkte: Kindersprache, Neurologie, Stimmtherapie
mehr über Carina LehnertMilena Hagemann-Gomm

Staatlich anerkannte Logopädin (B.Sc.). Schwerpunkte: Sprachentwicklungs-, Stimm- und Redeflussstörungen, myofunktionellen Störungen & selektiven Mutismus …
mehr über Milena Hagemann-GommSophia-Carolin Reinert

Staatlich anerkannte Logopädin (B. Sc.). Schwerpunkte: Kindersprache, neurologische Störungsbilder, Stimmstörungen …
mehr über Sophia-Carolin ReinertJosefine Zacherl

Staatlich anerkannte Logopädin. Schwerpunkte: Störung der Spachentwicklung im Kindesalter, Dysphonie, myofunktionelle Störungen …
mehr über Josefine ZacherlVanessa Gensch

Staatlich anerkannte Logopädin. Schwerpunkte: Sprachentwicklungsstörungen, Dysphonie, neurogene Sprach- und Sprechstörungen …
mehr über Vanessa GenschBüşra Geni

Staatlich anerkannte Logopädin. Schwerpunkte: Stimmstörungen, neurologische Störungsgebiete, Kindersprache, Stimmtherapie für Transgender und Transsexuelle …
mehr über Büşra GeniNadja Seitz

Staatlich anerkannte Logopädin, Stimmtrainerin. Schwerpunkte: neurologische und degenerative Erkrankungen, TK-Management, Stimmtherapie, Sprachentwicklungsstörungen
mehr über Nadja SeitzMarie Schütte

Staatlich anerkannte Logopädin. Schwerpunkte: Sprachentwicklungsstörungen, Stimmstörungen, neurologische Krankheitsbilder …
mehr über Marie SchütteMarion Koch

Dipl.-Heilpädagogin. Schwerpunkte: Sprachanbahnung bei Kindern, LKGS, AWVS, Schluckstörungen, Kindersprache, Aphasien, Dysphagien …
mehr über Marion KochNicole Hoyer Garcia

Staatlich anerkannte Logopädin (B. Sc.), Muttersprache: Spanisch. Schwerpunkte: Sprachentwicklungsstörungen, Mehrsprachigkeit, myofunktionelle Störungen …
mehr über Nicole Hoyer GarciaRichard Seelig

Staatlich anerkannter Logopäde B. Sc, Dysphagie-Fachtherapeut. Schwerpunkte: neurologische/degenerative Erkrankungen, Stimm- und Aussprachestörungen, MST, AAP …
mehr über Richard SeeligDaniela Behrendt

Staatlich anerkannte Logopädin. Schwerpunkte: degenerative neurologische Erkrankungen wie ALS, MS, Chorea Huntington oder Parkinson …
mehr über Daniela BehrendtJohanna Schweiger

Staatlich anerkannte Logopädin (B. Sc.). Schwerpunkte: Sprachentwicklungsstörungen, neurologische Störungsbilder, Fütterstörungen, TK-Management …
mehr über Johanna SchweigerValerija Kozmidi-Galic

Staatlich anerkannte Logopädin. Muttersprache: Russisch. Schwerpunkte: Stottersymptomatiken, VED, AVWS, Neurologie …
mehr über Valerija Kozmidi-GalicTabea Beckmann

Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin. Schwerpunkte: Stimmstörungen, Aussprachestörungen, Stimmtherapie für Transgender und Transsexuelle, Kindertherapie …
mehr über Tabea BeckmannJanice Herden

Staatlich anerkannte Logopädin (B. Sc.), Dysphagie-Fachtherapeutin. Schwerpunkte: neurologische Störungsbilder, Wachkoma, TK-Management, Aphasie …
mehr über Janice HerdenWas die Kasse zahlt und was Sie zahlen
Hier liegt der größte Unterschied zur Kinderbehandlung, wo gar nichts anfällt. Gesetzlich versicherte Erwachsene beteiligen sich an den Kosten des Heilmittels: zehn Prozent je Behandlung plus zehn Euro je Verordnung. Beides zieht die Praxis ein und leitet es weiter, wir verdienen daran nichts.
Von dieser Zuzahlung befreit ist, wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat. Sie liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens und bei einem Prozent für chronisch Kranke in Dauerbehandlung. Wer eine Befreiungskarte der Kasse hat, legt sie einmal vor und zahlt nichts mehr. Gerade nach einem Schlaganfall mit langer Behandlung lohnt sich der Antrag, und die Kasse rechnet das auf Nachfrage aus.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte bekommen von uns eine Rechnung nach der üblichen Gebührenordnung und reichen sie selbst ein. Wie viel erstattet wird, hängt vom Tarif ab; klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung, denn dabei gibt es echte Unterschiede.
Für Selbstzahler ohne Verordnung erstellen wir vorab einen Kostenvoranschlag. Fragen Sie danach am Telefon, dann bekommen Sie eine belastbare Zahl statt einer Spanne.
Ist es dafür zu spät?
Die Sorge, mit fünfzig oder siebzig für so etwas zu alt zu sein, hören wir oft. Sie geht am eigentlichen Punkt vorbei, denn was möglich ist, hängt am Störungsbild und an seiner Ursache.
Bei einem Lautfehler, den jemand seit der Schulzeit mit sich trägt, ist das Alter fast bedeutungslos; wie so eine Umstellung im Einzelnen abläuft, steht unter Dyslalie bei Erwachsenen. Der häufigste Anlass für diesen Schritt ist bei uns übrigens kein medizinischer, sondern ein beruflicher: eine neue Stelle mit Kundenkontakt, eine Beförderung mit Präsentationen, ein Wechsel ins Lehramt.
Nach einem Schlaganfall gilt etwas anderes, und zwar in beide Richtungen. Früh zu beginnen bringt viel, weil sich die Erholung des Gehirns in den ersten Monaten am stärksten nutzen lässt. Ein später Beginn ist trotzdem nicht sinnlos: Auch Jahre danach lassen sich Verständlichkeit und Alltagskommunikation verbessern, nur läuft es dann stärker über Strategien als über Rückbildung.
Bei fortschreitenden Erkrankungen verschiebt sich das Ziel vom Bessermachen zum Erhalten. Das ist kein Rückzug, sondern die realistische Aufgabe, und ein früher Beginn ist hier besonders wertvoll: Was jemand jetzt noch leicht lernt, steht später zur Verfügung, wenn Lernen schwerer wird.
Wie eine Behandlung abläuft
Zum Aufbau der ersten Stunden gilt dasselbe wie bei Kindern, nachzulesen unter Wie eine Behandlung abläuft. Zwei Unterschiede sind allerdings groß genug, dass sie hier stehen müssen.
Der erste betrifft das Tempo. Nach einem Schlaganfall wird in den ersten Wochen häufig eine hohe Frequenz verordnet, teils täglich in der Rehabilitation, und ambulant zwei- bis dreimal pro Woche. Das ist kein Übereifer, sondern folgt der Erholung des Gehirns, die in diesem Zeitraum am ergiebigsten ist. Bei einem Bild, das seit Jahrzehnten besteht, ist umgekehrt ein ruhiger Rhythmus über lange Zeit sinnvoller als ein intensiver Block.
Der zweite betrifft die Eigenarbeit. Bei Kindern trägt der Alltag mit den Eltern einen großen Teil; bei Ihnen sind Sie selbst dafür zuständig, und daran hängt spürbar viel. Wenige Minuten täglich reichen aus, sie müssen aber täglich sein. Wenn Ihnen das zwischen Schichtdienst und Familie unrealistisch erscheint, sagen Sie es gleich: Dann planen wir kleiner, statt eine Verordnung mit halbherzigen Aufgaben zu verbrauchen.
Wie lange das Ganze dauert, hängt am Bild. Ein einzelner Laut ist oft nach zwei bis drei Verordnungsblöcken erledigt. Eine Dysarthrie oder Sprechapraxie nach Schlaganfall begleitet uns über Monate bis Jahre. Ein Stottern, das seit dreißig Jahren besteht, braucht ebenfalls Monate, weil es dabei um Verhalten in Situationen geht.
Wenn der Weg zur Praxis schwierig ist
Nach einem Schlaganfall, bei eingeschränkter Mobilität oder bei hoher Behandlungsfrequenz wird die Anfahrt schnell zum eigentlichen Hindernis. Dafür gibt es zwei Auswege, und beide sind Kassenleistung.
Ein Hausbesuch ist verordnungsfähig, wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können. Das muss die Arztpraxis auf dem Rezept vermerken, deshalb sprechen Sie es dort an. Näheres steht unter Hausbesuche.
Die zweite Möglichkeit ist die Behandlung per Bildschirm. Für die meisten Sprech- und Sprachstörungen funktioniert das gut, für Schluckstörungen ist es ausgeschlossen. Voraussetzungen, Technik und Grenzen stehen unter Onlinetherapie und Teletherapie.
Beratung und Termin
Sie erreichen unsere Anmeldung telefonisch über 0511 65580773 sowie schriftlich unter anmeldung@bona-lingua.de, und Sie dürfen sich melden, bevor Sie ein Rezept in der Hand halten. Sagen Sie dabei, worum es geht und ob es plötzlich aufgetreten ist oder schon länger besteht; danach richtet sich, wen wir Ihnen vorschlagen und wie eilig es ist.
Liegt ein Angehöriger noch in der Klinik oder in der Rehabilitation, melden Sie sich trotzdem schon; wir halten dann einen Platz für die Zeit nach der Entlassung frei. Und weil Berufstätige fast alle dieselben Randzeiten suchen, lohnt sich die Frage nach mehreren unserer sieben Häuser, die Sie mit Adresse und Öffnungszeit unter Ihre Praxen für Logopädie in Hannover finden.






