Heilmittelkatalog Logopädie: alle Indikationsschlüssel
Auf jeder logopädischen Verordnung steht ein Kürzel aus Buchstaben und Ziffern, zum Beispiel SP1, ST2 oder SC. Das ist der Indikationsschlüssel. Im Heilmittelkatalog heißt er Diagnosegruppe, bei Verordnungen aus der Zahnarztpraxis Indikationsgruppe. Er legt fest, welche Therapie verordnet werden darf, wie viele Termine auf ein Rezept passen und wie oft pro Woche behandelt werden soll.
Auf dieser Seite finden Sie alle Schlüssel der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, die es nach der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gibt, dazu die drei Schlüssel für Verordnungen aus der Zahnarztpraxis. Die kurze Erklärung des Begriffs steht im Lexikon unter Indikationsschlüssel.
- Alle Indikationsschlüssel auf einen Blick
- Was auf der Verordnung steht
- Stimme: ST1 bis ST4
- Sprache und Sprechen: SP1 bis SP6
- Redefluss: RE1 und RE2
- Stimm- und Sprechfunktion: SF
- Schlucken: SC
- Verordnung vom Zahnarzt: SPZ, SCZ, OFZ
- Verordnungsfall, Behandlungsmenge, langfristiger Bedarf
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Alle Indikationsschlüssel auf einen Blick
Die Höchstmenge gilt für eine einzelne Verordnung. Die orientierende Behandlungsmenge ist die Zahl an Terminen, mit der das Therapieziel nach Einschätzung des G-BA in der Regel erreicht wird, über alle Verordnungen desselben Verordnungsfalls zusammengerechnet.
| Schlüssel | Diagnosegruppe | Höchstmenge je Verordnung | Orientierende Behandlungsmenge | Frequenzempfehlung |
|---|---|---|---|---|
| ST1 | Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme | bis zu 10 | bis zu 20 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| ST2 | Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme | bis zu 10 | bis zu 20 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| ST3 | Psychogene Aphonie | bis zu 10 | bis zu 10 | täglich, auch mehrere Einheiten am Tag |
| ST4 | Psychogene Dysphonie | bis zu 10 | bis zu 20 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| SP1 | Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung | bis zu 10 | bis zu 60 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| SP2 | Störungen der auditiven Wahrnehmung | bis zu 10 | bis zu 20 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| SP3 | Störungen der Artikulation, Dyslalie | bis zu 10 | bis zu 30 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| SP4 | Störungen des Sprechens und der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit | bis zu 20 | bis zu 50 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| SP5 | Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung (Aphasie, Dysphasie) | bis zu 20 | bis zu 60 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| SP6 | Störungen der Sprechmotorik (Dysarthrie, Dysarthrophonie, Sprechapraxie) | bis zu 20 | bis zu 60 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| RE1 | Störungen des Redeflusses: Stottern | bis zu 10 | bis zu 50 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| RE2 | Störungen des Redeflusses: Poltern | bis zu 10 | bis zu 20 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| SF | Störungen der Stimm- und Sprechfunktion: Rhinophonie | bis zu 10 | bis zu 20 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| SC | Krankhafte Störungen des Schluckaktes (Dysphagie) | bis zu 10 | bis zu 60 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| SPZ Zahnarzt | Störungen des Sprechens | bis zu 10 | bis zu 30 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| SCZ Zahnarzt | Störungen des oralen Schluckakts | bis zu 10 | bis zu 30 | 1- bis 3-mal pro Woche |
| OFZ Zahnarzt | Orofaziale Funktionsstörungen | bis zu 10 | bis zu 30 | 1- bis 3-mal pro Woche |
Ältere Listen im Netz nennen noch SC1 und SC2 oder unterscheiden zwischen Erst- und Folgeverordnung. Beides stammt aus dem alten Katalog. Mit der Reform, die seit dem 1. Januar 2021 gilt, gibt es für das Schlucken nur noch die Diagnosegruppe SC, und die Regelfallsystematik mit Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls ist entfallen.
Was auf der Verordnung steht
Gesetzlich Versicherte erhalten Logopädie auf einer Heilmittelverordnung. In Arztpraxen ist das der bundeseinheitliche Vordruck „Muster 13“, Zahnarztpraxen verwenden einen eigenen Vordruck, das „Muster Z13“. Ausstellen dürfen die Verordnung Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, zum Beispiel aus der Kinder- und Jugendmedizin, der HNO-Heilkunde, der Allgemeinmedizin, der Neurologie oder der Phoniatrie. Bei Störungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich können auch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte verordnen, dazu gehören kieferorthopädische Praxen.
Eine bestimmte Fachrichtung schreibt die Heilmittel-Richtlinie für die einzelnen Schlüssel nicht vor. Vor jeder Verordnung muss sich die Ärztin oder der Arzt aber selbst ein Bild vom Gesundheitszustand machen. Welche Untersuchungen dazugehören können, beschreibt die Richtlinie je nach Störungsbild, bei Stimmstörungen zum Beispiel einen Hörtest und einen Kehlkopfbefund. Bei Störungen der auditiven Wahrnehmung (SP2) setzt die Richtlinie ausdrücklich eine neuropsychologische Untersuchung und eine zentrale Hördiagnostik voraus. Welche Arztpraxen typischerweise Logopädie verordnen und wie Sie an eine Verordnung kommen, beschreiben wir unter Logopädie erhalten.
Neben dem Indikationsschlüssel muss die Verordnung unter anderem enthalten:
- die Angaben zur Person und den Heilmittelbereich, hier die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie,
- die behandlungsrelevante Diagnose als ICD-10-Code; der Klartext dazu kann ergänzt oder durch eigenen Text ersetzt werden,
- die Leitsymptomatik, als Buchstabe a, b oder c aus dem Katalog, als Klartext oder als patientenindividuelle Beschreibung,
- das Heilmittel mit Behandlungsdauer, etwa „Sprech- und Sprachtherapie 45“,
- die Anzahl der Termine und die Frequenz, auch als Spanne wie „1–2x wöchentlich“,
- ob ein Hausbesuch verordnet ist und ob ein Therapiebericht gewünscht wird.
Bei Bedarf kommen hinzu: die Kennzeichnung eines dringlichen Behandlungsbedarfs, Therapieziele und für die Therapie wichtige Befunde.
Was konkret gestört ist, beschreibt die Leitsymptomatik. Der Katalog gibt für jede Diagnosegruppe Regelbeispiele vor, die mit a), b) und c) durchnummeriert sind. Passt keines davon, kann die Ärztin unter x) eine patientenindividuelle Leitsymptomatik eintragen, solange sie zur Diagnosegruppe gehört und mit den Regelbeispielen vergleichbar ist.
Einzeltherapie ist mit 30, 45 oder 60 Minuten verordnungsfähig, Gruppentherapie mit 45 oder 90 Minuten. Auf einem Rezept lassen sich bis zu drei verschiedene Behandlungszeiten oder Einzel- und Gruppentermine kombinieren. Die Minutenzahl richtet sich nach der Schädigung und der Belastbarkeit. Nach einem Schlaganfall reichen die Kräfte anfangs oft nur für 30 Minuten.
Die Therapie muss spätestens 28 Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Kalendertagen. Als Beginn zählt dabei auch schon die logopädische Diagnostik. Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage ohne angemessenen Grund unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Anerkannte Gründe sind etwa Ferien oder Urlaub, eine Erkrankung oder eine therapeutisch sinnvolle Pause; wir vermerken sie auf der Verordnung. Unabhängig davon endet eine Verordnung über bis zu 10 Termine spätestens 7 Monate nach dem Ausstellungsdatum, eine Verordnung über 11 bis 20 Termine oder bei langfristigem Heilmittelbedarf beziehungsweise besonderem Verordnungsbedarf nach 9 Monaten. Die verordnete Frequenz ist für uns verbindlich; Abweichungen sprechen wir mit der Arztpraxis ab. Bringen Sie die Verordnung deshalb möglichst bald zu uns. Fehlt eine Pflichtangabe, klären wir das mit der Praxis, bevor die erste Stunde stattfindet. Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können, kann ein Hausbesuch verordnet werden.
Stimme: ST1 bis ST4
Alle vier Stimmschlüssel werden als Stimmtherapie verordnet, einzeln mit 30, 45 oder 60 Minuten, in der Gruppe mit 45 oder 90 Minuten. Unterschieden wird nach der Ursache. Bei den Mengen fällt nur die psychogene Aphonie (ST3) aus dem Rahmen.
ST1: Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme
Hier liegt eine körperliche Ursache am Kehlkopf vor. Der Katalog nennt als Beispiele Fehlbildungen und Verletzungen des Kehlkopfs, eine gelähmte oder schlecht bewegliche Stimmlippe, Veränderungen nach Operationen einschließlich der Kehlkopfentfernung, hormonell bedingte Stimmstörungen und einen krankhaft verlaufenden Stimmbruch.
Die Leitsymptomatik:
- a) Die Stimme ist wenig belastbar: Lautstärke, Ausdauer, Tonhöhe und Stimmumfang reichen nicht, oder es drückt und schmerzt.
- b) Die Stimme ist heiser oder klingt verändert, rau und behaucht bis hin zur Stimmlosigkeit.
- c) Die Atmung beim Sprechen ist gestört, zum Beispiel mit zu hohem Luftverbrauch.
Bis zu 10 Termine je Verordnung, orientierend bis zu 20, ein- bis dreimal pro Woche. Mehr zu den Ursachen auf unseren Seiten zu organischen Stimmstörungen, zur Stimmlippenlähmung und zur Stimme nach Laryngektomie.
ST2: Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme
Der Kehlkopf ist gesund, aber die Stimme wird falsch gebraucht: zu viel Druck, zu wenig Spannung, eine Taschenfaltenstimme aus Gewohnheit oder ein hochgezogener Kehlkopf. Häufig trifft es Menschen, die beruflich viel sprechen. Leitsymptomatik und Mengen sind dieselben wie bei ST1. Mehr dazu unter funktionelle Dysphonie.
ST3: Psychogene Aphonie
Die Stimme ist plötzlich weg, oft nach einer akuten oder lang anhaltenden seelischen Belastung. Husten und Räuspern klingen dabei normal, der Kehlkopf kann also Ton erzeugen. Der Katalog sieht hier wenige, dafür dichte Termine vor: bis zu 10 je Verordnung, orientierend ebenfalls bis zu 10, empfohlen täglich und bei Bedarf mehrmals am Tag. Gegebenenfalls soll parallel eine Psychotherapie eingeleitet werden.
ST4: Psychogene Dysphonie
Anders als bei ST3 kommt die Heiserkeit schleichend und nimmt über Wochen zu, auch hier mit unauffälligem Husten und Räuspern. Bis zu 10 Termine je Verordnung, orientierend bis zu 20, ein- bis dreimal pro Woche. Beide psychogenen Formen beschreiben wir unter psychogene Stimmstörungen.
Sprache und Sprechen: SP1 bis SP6
Die SP-Gruppe ist die größte. SP1 bis SP4 betreffen überwiegend Kinder und Menschen, deren Sprache sich wegen einer Hörstörung anders entwickelt hat. SP5 und SP6 sind die Schlüssel nach Schlaganfall, Hirnverletzung oder bei neurologischen Erkrankungen.
SP1: Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Gemeint sind Kinder, deren Sprache sich nicht altersgemäß entwickelt, aus welchem Grund auch immer: eine Sprachentwicklungsstörung mit Schwerpunkt im Sprechen oder im Verstehen, eine Hirnschädigung vor, während oder nach der Geburt, eine genetisch bedingte Erkrankung, Fehlbildungen der Sprechorgane, eine familiäre Sprachschwäche mit Krankheitswert oder eine Hörstörung.
Die Leitsymptomatik:
- a) Wortschatz, Satzbau und Grammatik oder das Sprachverständnis sind nicht altersgemäß entwickelt.
- b) Das Sprechen ist betroffen, also die Aussprache oder der Redefluss.
- c) Das Hören ist betroffen, vor allem die auditive Merkspanne.
Verordnet wird Sprech- und Sprachtherapie, bis zu 10 Termine je Rezept. Die orientierende Behandlungsmenge von 60 Einheiten zeigt, dass der G-BA hier mit einer längeren Therapie rechnet. Was in welchem Alter zu erwarten ist, zeigt unsere Übersicht zur Sprachentwicklung, die Therapie selbst beschreiben wir unter Sprachentwicklungsstörung.
SP2: Störungen der auditiven Wahrnehmung
Das Ohr hört normal, aber das Gehirn verarbeitet das Gehörte nicht altersgemäß, die sogenannte AVWS. Leitsymptomatik a) ist ein schlechtes Sprachverstehen bei Hintergrundlärm, b) eine unsichere Unterscheidung ähnlich klingender Laute und eine schwache phonologische Bewusstheit. Verordnet wird Sprachtherapie, bis zu 10 Termine je Rezept, orientierend bis zu 20. Voraussetzung sind eine neuropsychologische Untersuchung und eine zentrale Hördiagnostik.
SP3: Störungen der Artikulation, Dyslalie
Einzelne oder mehrere Laute werden nicht altersgemäß gebildet, das bekannteste Beispiel ist das Lispeln. Als Ursachen nennt der Katalog unter anderem orofaziale Störungen, Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer, Hörstörungen, Hirnschädigungen und genetisch bedingte Erkrankungen.
- a) Die Aussprache einzelner oder mehrerer Laute ist gestört.
- b) Mundmotorik und Wahrnehmung im Mundraum sind nicht altersgemäß.
- c) Das Kind unterscheidet Laute nicht sicher und ordnet sie im Wort falsch an (phonologische Störung).
Sprech- und Sprachtherapie, bis zu 10 Termine je Verordnung, orientierend bis zu 30. Mehr unter Artikulationsstörungen bei Kindern, Dyslalie bei Erwachsenen und myofunktionelle Störung.
SP4: Störungen des Sprechens und der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
Wer kaum oder gar nicht hört, lernt Lautsprache nur mit Unterstützung oder verliert sie nach und nach. Der Katalog nennt angeborene Fehlbildungen, Infektionen, Medikamente mit Nebenwirkung auf das Innenohr, Hörsturz, Unfälle und die Versorgung mit Hörimplantaten wie dem Cochlea-Implantat. Die Leitsymptomatik ist eine gestörte oder fehlende lautsprachliche Kommunikation. Hier sind bis zu 20 Termine je Rezept möglich, orientierend bis zu 50.
SP5: Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung
Das ist der Schlüssel für die Aphasie: Sprache, die schon einmal vollständig da war, geht durch eine Hirnschädigung verloren. Die häufigste Ursache ist der Schlaganfall, also ein Hirninfarkt oder eine Hirnblutung. Weitere sind Tumor, Schädel-Hirn-Trauma, Hirnoperationen, Hirnhaut- oder Gehirnentzündung und fortschreitende oder entzündliche Erkrankungen des Nervensystems.
- a) Die kognitiv-sprachlichen Fähigkeiten sind geschädigt: Satzbau und Grammatik, Aussprache und Sprachverständnis, Wortfindung, Lesen und Schreiben.
- b) Die Artikulation ist gestört.
- c) Redefluss und Sprechtempo sind gestört.
Verordnet wird Sprachtherapie, bis zu 20 Termine je Rezept, orientierend bis zu 60.
SP6: Störungen der Sprechmotorik
Hier ist die Sprache selbst erhalten, aber die Steuerung der Sprechmuskulatur funktioniert nicht mehr: Dysarthrie, Dysarthrophonie und Sprechapraxie. Ursachen sind etwa Schlaganfall und Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, ALS, Ataxien, Myasthenia gravis, die infantile Zerebralparese und Morbus Parkinson.
- a) Die Artikulation ist gestört.
- b) Redefluss und Sprechtempo sind gestört.
- c) Die Stimme ist betroffen, etwa Sprachmelodie, Heiserkeit oder schwankende Lautstärke.
Verordnet wird Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, bis zu 20 Termine je Rezept, orientierend bis zu 60.
Redefluss: RE1 und RE2
Beide Schlüssel werden als Sprechtherapie verordnet, einzeln mit 30, 45 oder 60 Minuten oder in der Gruppe.
RE1: Stottern
Leitsymptomatik a) sind unfreiwillige Wiederholungen von Lauten und Silben, Dehnungen und Blockierungen, b) eine ausgeprägte Begleitsymptomatik wie ein negatives Störungsbewusstsein oder Vermeidungsverhalten. Die meisten Betroffenen stottern ohne erkennbare Ursache, der Katalog nennt daneben Erkrankungen des Nervensystems, psychische Erkrankungen und Traumata. Bis zu 10 Termine je Rezept, orientierend bis zu 50.
Für Eltern steht ein Satz im Katalog, den man kennen sollte: Die normalen Unflüssigkeiten, die fast jedes Kind beim Sprechenlernen hat, sind ausdrücklich keine Indikation für eine Therapie. Wie man beides unterscheidet, steht unter kindliches Stottern und im Lexikon unter Stottern.
RE2: Poltern
Wer poltert, spricht überhastet und undeutlich (a), mit wechselndem Tempo (b), manchmal mit ausgeprägtem Störungsbewusstsein und Vermeidungsverhalten (c). Ursachen sind Erkrankungen des Nervensystems oder eine anlagebedingte Neigung. Bis zu 10 Termine je Rezept, orientierend bis zu 20. Mehr unter Poltern.
Stimm- und Sprechfunktion: SF
SF: Rhinophonie
SF steht für eine Störung von Stimme und Sprechen durch einen gestörten Abschluss zwischen Mund- und Nasenraum, die Rhinophonie. Die Stimme klingt zu nasal oder zu verstopft. Ursachen sind ein Gaumensegel, das nicht richtig schließt oder gelähmt ist, Defekte nach Tumoren oder Operationen und die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte.
- a) Der Stimmklang ist verändert: dumpf und farblos, mit zu viel oder zu wenig Nasenresonanz, im Extremfall kommt Flüssigkeit durch die Nase zurück.
- b) Die Aussprache ist verwaschen.
- c) Kehlkopf- und Zungenmuskulatur arbeiten mit zu viel Spannung dagegen an.
Verordnet wird Sprech- und Stimmtherapie mit 30, 45 oder 60 Minuten, bis zu 10 Termine je Rezept, orientierend bis zu 20.
Schlucken: SC
SC: Krankhafte Störungen des Schluckaktes
Bei einer Dysphagie gelangen Essen, Trinken oder Speichel nicht sicher in die Speiseröhre. Die Ursachenliste im Katalog ist lang: Schlaganfall, Hirnschädigungen vor, während oder nach der Geburt, genetische Erkrankungen, Hirnhaut- und Gehirnentzündung, Parkinson, Multiple Sklerose, ALS, Demenz, Kopf-Hals-Tumoren, neuromuskuläre Erkrankungen, Schädel-Hirn-Trauma sowie Operationen oder Bestrahlung im Halsbereich.
Die Leitsymptomatik folgt den Phasen des Schluckens:
- a) orale Phase: Der Bissen lässt sich im Mund nicht kontrollieren, Speichel oder Nahrung laufen aus dem Mund.
- b) pharyngeale Phase: Der Schluckreflex setzt verzögert ein.
- c) ösophageale Phase: Nahrung dringt in den Kehlkopf ein oder gelangt in die Luftröhre (Penetration, Aspiration).
Verordnet wird Schlucktherapie mit 30, 45 oder 60 Minuten, bis zu 10 Termine je Rezept, orientierend bis zu 60. Für Kinder mit Ess-, Trink- und Schluckproblemen gilt derselbe Schlüssel, mehr dazu unter kindliche Dysphagie.
Verordnung vom Zahnarzt: SPZ, SCZ, OFZ
Auch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte können Logopädie verordnen, dazu gehören kieferorthopädische Praxen. Grundlage ist eine eigene Richtlinie, die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte. Verordnet wird nur bei Störungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich, und zwar auf dem zahnärztlichen Vordruck „Muster Z13“. Alle drei zahnärztlichen Schlüssel sehen Einzeltherapie mit 30, 45 oder 60 Minuten vor, bis zu 10 Termine je Verordnung, orientierend bis zu 30 und ein- bis dreimal pro Woche.
SPZ: Störungen des Sprechens
Die Lautbildung ist gestört, weil Zähne, Kiefer oder Zunge nicht passen oder das Muskelgleichgewicht im Gesicht nicht stimmt. Typische Beispiele im Katalog sind der offene Biss, das Lispeln mit der Zunge zwischen oder an den Zähnen, Zustände nach Kieferoperationen, nach Tumoroperationen oder Bestrahlung und Zungenfehlfunktionen.
SCZ: Störungen des oralen Schluckakts
Das Schlucken ist in der Mundphase gestört, motorisch oder in der Wahrnehmung. Der Katalog nennt Verletzungen und Tumoroperationen im Mund- und Kieferbereich, Kieferoperationen, operativ versorgte Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Zungenfehlfunktionen und das viszerale Schluckmuster.
OFZ: Orofaziale Funktionsstörungen
Die Muskulatur im Mund- und Gesichtsbereich arbeitet nicht im Gleichgewicht, ohne dass die Aussprache betroffen ist, zum Beispiel bei gewohnheitsmäßiger Mundatmung oder bei Lutsch- und anderen oralen Gewohnheiten. Als Anlässe nennt der Katalog Verletzungen, Operationen, angeborene Fehlbildungen und Zahn- oder Kieferfehlstellungen während des Wachstums, bei Letzteren nur in schweren Ausnahmefällen. Behandelt wird mit myofunktioneller Therapie.
Verordnungsfall, Behandlungsmenge, langfristiger Bedarf
Ein Verordnungsfall umfasst alle Verordnungen, die dieselbe Ärztin oder derselbe Arzt wegen derselben Diagnose ausstellt, also bei gleichen ersten drei Stellen des ICD-10-Codes und gleicher Diagnosegruppe. Vergehen sechs Monate ohne neue Verordnung, beginnt ein neuer Verordnungsfall.
Die orientierende Behandlungsmenge ist keine Obergrenze. Reicht sie nicht, darf die Ärztin weitere Verordnungen ausstellen und hält die Gründe in ihrer eigenen Dokumentation fest. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist dafür nicht nötig. Umgekehrt muss niemand die Menge ausschöpfen: Die Richtlinie sagt ausdrücklich, dass sich die Verordnungsmenge nach dem medizinischen Bedarf im Einzelfall richtet.
Für schwere und dauerhafte Erkrankungen gibt es den langfristigen Heilmittelbedarf. Welche Diagnosen dazu gehören, steht in Anlage 2 der Richtlinie, bei der Logopädie zum Beispiel Motoneuron-Erkrankungen wie die ALS oder ein Parkinson-Syndrom im schwersten Stadium. Für diese Diagnosen ist kein Antrag nötig. Ähnlich schwere Fälle, die nicht auf der Liste stehen, können bei der Krankenkasse einen Antrag stellen. In beiden Fällen und ebenso beim sogenannten besonderen Verordnungsbedarf darf eine Verordnung die Therapie für bis zu zwölf Wochen abdecken, die Höchstmenge je Rezept gilt dann nicht.
Bei einer Blankoverordnung stellt die Arztpraxis die Diagnose und die Indikation, und die Therapiepraxis legt Heilmittel, Anzahl der Termine und Frequenz selbst fest. Das Gesetz (§ 125a SGB V) ermöglicht diese Versorgungsform für jeden Heilmittelbereich. Ein Vertrag kommt aber nur zustande, wenn sich die Berufsverbände des jeweiligen Bereichs dafür entscheiden; für die Logopädie ist bisher keiner in Kraft (Stand: Oktober 2026). Logopädie wird daher weiterhin wie oben beschrieben verordnet. In der Ergotherapie gibt es die Blankoverordnung seit April 2024, in der Physiotherapie seit November 2024.
Häufige Fragen
Was bedeutet SP1 in der Logopädie?
SP1 ist die Diagnosegruppe für Sprachstörungen, die vor Abschluss der Sprachentwicklung auftreten, also fast immer bei Kindern. Dazu gehören ein zu kleiner Wortschatz, Probleme mit Grammatik und Satzbau und ein eingeschränktes Sprachverständnis. Je Verordnung sind bis zu 10 Termine möglich.
Welche Diagnosegruppe gilt bei einer Aussprachestörung?
In der Regel SP3. Kommt die Aussprachestörung durch eine Fehlstellung von Zähnen oder Kiefer und stellt die Zahnarztpraxis das Rezept aus, steht dort SPZ.
Was heißt „Sprech- und Sprachtherapie 45“ auf dem Rezept?
Das ist das Heilmittel mit der Behandlungsdauer: 45 Minuten Therapie pro Termin. Die Zahl sagt nichts über die Anzahl der Termine, die steht in einem eigenen Feld.
Gibt es den Heilmittelkatalog als PDF?
Ja, der G-BA veröffentlicht die Heilmittel-Richtlinie samt Katalog kostenlos. Die Links finden Sie unten bei den Quellen.
Wie lange ist ein Logopädie-Rezept gültig?
Die Therapie muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Während der Therapie darf es keine Pause von mehr als 14 Kalendertagen ohne anerkannten Grund geben. Spätestens 7 Monate nach dem Ausstellungsdatum endet eine Verordnung über bis zu 10 Termine, bei 11 bis 20 Terminen oder bei langfristigem beziehungsweise besonderem Verordnungsbedarf nach 9 Monaten.
Was passiert mit dem Rezept, wenn wir in den Urlaub fahren oder krank sind?
Eine Pause von mehr als 14 Tagen ist erlaubt, wenn es einen anerkannten Grund gibt, etwa Ferien oder Urlaub, eine Erkrankung oder eine therapeutisch sinnvolle Pause. Wir vermerken die Unterbrechung auf der Verordnung. Wichtig ist, dass das Therapieziel durch die Pause nicht gefährdet wird. Sagen Sie uns deshalb früh Bescheid, wenn eine längere Pause ansteht.
Darf auch die Zahnarzt- oder Kieferorthopädie-Praxis Logopädie verordnen?
Ja, bei Störungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich, zum Beispiel beim Lispeln im Zusammenhang mit einem offenen Biss. Die Verordnung erfolgt dann auf dem zahnärztlichen Vordruck „Muster Z13“ mit einem der Schlüssel SPZ, SCZ oder OFZ.
Ist Logopädie auch per Video möglich?
Ja. Wir bieten Therapie per Video an, wenn Sie oder Ihr Kind konzentriert mitarbeiten können und die nötige Technik vorhanden ist. Möglich ist das ab vier Jahren; bei Kindern unter sieben Jahren muss eine Bezugsperson dabei sein. Bei Schluckstörungen findet die Therapie in der Praxis statt, nicht per Video. Eine Ausnahme sind Verordnungen aus der Zahnarztpraxis mit dem Schlüssel SCZ (Störungen des Schluckens im Mundbereich): Hier ist Videotherapie möglich, sofern keine Gefahr des Verschluckens besteht. Die erste Behandlung, einschließlich der Diagnostik, findet immer in der Praxis statt, und auch während der Therapie sehen wir uns regelmäßig persönlich. Hat die Arztpraxis Videotherapie auf der Verordnung ausgeschlossen, behandeln wir ausschließlich in der Praxis. Ob Video in Ihrem Fall passt, besprechen wir gemeinsam; verpflichtend ist es nie.
Welche Untersuchungen sind vor einer Verordnung von Logopädie vorgesehen?
Vor jeder Verordnung muss sich die Ärztin oder der Arzt vom Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugen und ihn dokumentieren. Welche Untersuchungen dazugehören können, beschreibt § 34 der Heilmittel-Richtlinie je nach Störungsbild, etwa Tonaudiogramm und Kehlkopfbefund bei Stimmstörungen oder Tonaudiogramm, Organbefund und Sprachstatus bei Kindern. Für Sprachtherapie bei einer auditiven Wahrnehmungsstörung (SP2) sind eine neuropsychologische Untersuchung und eine zentrale Hördiagnostik zwingend.
Fragen zu Ihrer Verordnung
Unklare Kürzel, ein Rezept kurz vor Ablauf der 28 Tage, eine Frequenz, die nicht in Ihren Alltag passt: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir beraten auch ohne Verordnung und sagen Ihnen, welche Angaben die Arztpraxis braucht. Wir behandeln in sieben Praxen in Hannover und der Region.
Quellen und Stand
Stand dieser Seite: 7. Oktober 2026. Die Angaben fassen die Richtlinien zusammen. Welcher Schlüssel, welches Heilmittel und wie viele Termine im Einzelfall verordnet werden, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie mit Heilmittelkatalog, zuletzt geändert am 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025. Maßgeblich sind der Erste Teil (§§ 3, 6, 6a, 7, 8, 11, 12, 13, 13a, 15, 16, 16b, 30 bis 34), Anlage 2 und im Zweiten Teil Abschnitt III, Maßnahmen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte, zuletzt geändert am 21. Oktober 2021, in Kraft seit 22. Januar 2022.
- GKV-Spitzenverband: Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, gültig ab 1. Mai 2026, einschließlich der Änderungsvereinbarungen bis 2. März 2026.
- GKV-Spitzenverband: Vereinbarungen im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Abschnitt „Vereinbarungen nach § 125a SGB V“), abgerufen am 7. Oktober 2026.
- Sozialgesetzbuch V, § 125a: Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband: Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung (Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte), Stand Mai 2026, Muster 13.
Weitere Begriffe rund um die Verordnung erklärt unser Lexikon, etwa unter Heilmittelrichtlinie.