Lerntherapie
Fast alle, die nach Lerntherapie suchen, haben dasselbe Blatt vor sich: ein Diktat mit vielen roten Strichen, dazu ein Kind, das abends nicht mehr an den Schreibtisch will. Auf dieser Seite steht, was Lerntherapie von Nachhilfe unterscheidet, wann bei Schwierigkeiten mit Lesen und Schreiben stattdessen die Logopädie zuständig ist und wer das eine und das andere bezahlt. Was hinter der Abkürzung steckt, erklärt kurz das Lexikon unter LRS.
Nachhilfe übt den Stoff, Lerntherapie das Lernen
Nachhilfe setzt dort an, wo Unterricht ausgefallen ist, ein Thema zu schnell durchgenommen wurde oder eine Klausur ansteht. Sie arbeitet am Inhalt und geht davon aus, dass die Grundlagen sitzen.
Lerntherapie beginnt eine Etage tiefer. Sie kommt ins Spiel, wenn ein Kind trotz Üben nicht vorankommt, weil der Zugang zur Schriftsprache oder zu den Zahlen selbst nicht sicher aufgebaut ist. Gearbeitet wird deshalb an der Stelle, an der der Aufbau abgerissen ist, und die liegt oft zwei oder drei Schuljahre unterhalb der aktuellen Klasse. Dazu kommt ein zweiter Teil, den Nachhilfe nicht leistet: die Arbeit an dem, was sich in den Jahren des Scheiterns angesammelt hat, also Vermeidung, Bauchweh vor dem Diktat und der feste Glaube, zu dumm dafür zu sein.
Am Küchentisch lässt sich das ohne Test einordnen. Wenn Ihr Kind den Stoff versteht, sobald jemand ihn in Ruhe erklärt, ist Nachhilfe die passende und deutlich günstigere Antwort. Wenn dasselbe Wort in einer Zeile dreimal verschieden geschrieben wird und jede Übungsstunde bei null anfängt, liegt es nicht am Erklären.
Wann die Logopädie zuständig ist
Diese Frage stellt fast jede Familie, die zu uns kommt, und die Antwort hängt daran, was unter den Schwierigkeiten liegt.
Lesen und Schreiben bauen auf der gesprochenen Sprache auf. Wer Laute nicht sicher auseinanderhält, wer ein Wort nicht in seine Bestandteile zerlegen und wieder zusammensetzen kann, wer Ähnliches wie /b/ und /d/ oder /g/ und /k/ verwechselt, dem fehlt das Material, aus dem Schrift gemacht ist. Diese phonologische Bewusstheit ist unser Fach, und dasselbe gilt, wenn die Aussprache noch Lücken hat, wenn eine Sprachentwicklungsstörung vorausgegangen ist oder wenn das Hören zwar in Ordnung ist, das Verarbeiten des Gehörten aber nicht, siehe AVWS.
In diesen Fällen gibt es ein Rezept, die Krankenkasse trägt die Behandlung, und sie ist meist der erste Schritt, weil sie das Fundament nachzieht.
Bleiben die Schwierigkeiten dagegen auf die Schriftsprache beschränkt, während die gesprochene Sprache unauffällig ist, endet unsere Zuständigkeit. Eine reine Lese-Rechtschreib-Störung ist keine Indikation für ein Heilmittel, und eine Verordnung dafür wäre in der Prüfung nicht haltbar. Dann ist die Lerntherapie an der Reihe, häufig zusammen mit der Schule. Welche Ansatzpunkte im Grenzbereich liegen, steht unter LRS und Lese-Rechtschreibschwierigkeiten.
Die Schule ist dabei kein Nebenschauplatz. Nachteilsausgleich und Notenschutz regelt in Niedersachsen ein Erlass des Kultusministeriums, und beides muss beantragt und in der Klassenkonferenz beschlossen werden. Wer das früh anstößt, nimmt viel Druck aus den Jahren dazwischen.
Wen Sie danach fragen können
Lerntherapie ist keine logopädische Leistung und steht deshalb nicht auf jedem Profil. In unserem Team gibt es eine Kollegin mit lerntherapeutischer Zusatzausbildung; wer das ist und ob gerade ein Platz frei ist, erfahren Sie in der Anmeldung. Unter diesem Schlagwort stehen darunter die Kolleginnen, die mit Schriftsprache und ihren sprachlichen Grundlagen arbeiten, mit Praxisadresse und Ausbildungsweg.
Wer eine Lerntherapie bezahlt
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt sie nicht. Eine Lese-Rechtschreib-Störung gilt sozialrechtlich nicht als Krankheit, Lerntherapie steht in keinem Heilmittelkatalog, und ein Rezept dafür gibt es nicht.
Aus der eigenen Tasche muss sie deswegen nicht zwingend bezahlt werden. Der andere Weg heißt Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Das Jugendamt übernimmt die Kosten, wenn die seelische Gesundheit des Kindes länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht. Übersetzt heißt das: Den Anspruch begründet nicht die schlechte Note, sondern das, was aus ihr geworden ist. Schulangst, Rückzug, Bauchweh am Sonntagabend, ein Kind, das morgens nicht mehr aus dem Bett kommt.
Der Antrag läuft über das Jugendamt am Wohnort. Dazu gehört eine Stellungnahme aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder von einer Psychotherapeutin, dazu Zeugnisse und meist eine Äußerung der Schule. Das Verfahren dauert Wochen bis Monate. Abgelehnt wird meistens dann, wenn im Antrag nur die Rechtschreibung beschrieben ist und die seelische Folge fehlt.
Sonst zahlen Sie selbst. Weil es keine Kassenleistung ist, gibt es dafür auch keinen bundesweit festgelegten Satz, und die Preise unterscheiden sich zwischen Anbietern erheblich. Was eine Stunde bei uns kostet, sagen wir Ihnen im ersten Gespräch, bevor Sie sich auf irgendetwas festlegen. Nachfragen lohnt sich außerdem beim Steuerberater und bei der Schule, weil es je nach Lage Fördertöpfe und Ermäßigungen gibt, die kaum jemand von sich aus anbietet.
Geht es auch ohne Diagnose
Anfangen können Sie ohne, bezahlen lassen in aller Regel nicht.
Für den Antrag beim Jugendamt ist eine fachliche Feststellung Voraussetzung, und dafür braucht es standardisierte Tests zum Lesen und zum Rechtschreiben sowie die Einschätzung der seelischen Lage. Ohne diese Unterlagen fehlt dem Amt die Grundlage, und der Antrag kommt ungeprüft zurück.
Wer privat zahlt, kann sofort beginnen. Sinnvoll ist eine ordentliche Eingangsdiagnostik trotzdem, denn ohne sie weiß niemand, wo genau angesetzt werden muss, und man übt am Ende dasselbe wie zu Hause, nur teurer. Eine Testung, die zwanzig Minuten dauert und mit einer Empfehlung für ein bestimmtes Programm endet, ist keine.
Zum Zeitpunkt: In der ersten Klasse ist es für eine Diagnose zu früh, weil sich vieles noch sortiert. Zu früh für einen Blick auf die Grundlagen ist es dagegen nie, und dafür ist die Logopädie oft schon vor der Einschulung die richtige Adresse.
Ein erstes Gespräch
Sinnvoll ist ein Anruf, bevor Sie sich für eine Richtung entscheiden, denn ob Ihr Kind eine sprachliche Grundlage nachholen muss oder eine lerntherapeutische Begleitung braucht, lässt sich meistens schon aus wenigen Angaben ableiten. Weil sich das am Telefon schneller klären lässt als über Formulare, nimmt unsere Anmeldung unter 0511 65580773 solche Fragen entgegen, auch wenn daraus am Ende kein Termin bei uns wird, und wer die Vorgeschichte lieber in Ruhe aufschreibt, schickt sie an anmeldung@bona-lingua.de. Hilfreich sind dafür das letzte Zeugnis, ein Foto von einer eigenen Textseite Ihres Kindes und die Auskunft, ob es früher spät zu sprechen begonnen hat oder in Behandlung war. Termine gibt es an mehreren Häusern in Stadt und Umland, und weil bei Schulkindern nur die Nachmittage in Frage kommen, entscheidet die Lage über den Nachmittag mit; welches Haus auf dem Heimweg liegt, zeigt die Übersicht der Praxen für Logopädie in Hannover.


